Freistaat baut Sozialwohnungen in Peiting

Artikel auf Merkur.de 

  • von Jörg von Rohland
     

Premiere im Landkreis: Der Freistaat Bayern baut in Peiting an der Föhrenstraße derzeit auf gemeindlichem Grund elf neue Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und sozial Schwache. Schon Ende des Jahres soll alles fertig sein. Laut Bürgermeister Michael Asam ist man sich aber noch nicht über alle Vertragsdetails einig. Schlimmstenfalls droht sogar der Rückbau.

Peiting– Bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück in Peiting hatte der Freistaat zunächst ein Grundstück im Auge, das ihm selbst gehört: eine Fläche am ehemaligen Forsthaus gegenüber der Schloßberghalle. Diese will die Gemeinde laut Rathauschef Asam aber unbedingt für eine mögliche Erweiterung des benachbarten Kindergartens freihalten. Als Alternative stellte das Rathaus daher ein Grundstück nahe des Eisstadions am Föhrenweg über eine Dienstbarkeit kostenfrei zur Verfügung. Und weil die Zeit drängt, gestattete der Markt dem Freistaat, umgehend mit dem Bau zu beginnen.
Dank Holzsystembauweise schreiten die Arbeiten schnell voran. Erst vor einigen Wochen war begonnen worden.

Zwei Millionen Euro werden aus dem staatlichen Sofortprogramm „Wohnungspakt Bayern“ in das Projekt investiert, erläutert das Staatliche Bauamt in Weilheim, das als Bauherr auftritt. In dem zweigeschossigen Komplex entstehen in Holzsystembauweise elf Wohneinheiten mit Größen zwischen 45 und 90 Quadratmetern sowie Neben- und Gemeinschaftsräume. Alle Wohnungen haben eigene Bäder und Küchen und orientieren sich mit den Wohnräumen zu einem privaten Innenhof samt Spielplatz für den Nachwuchs.

 

Laut Peter Aumann vom Staatlichen Bauamt ist das Vorhaben in Peiting das erste Neubauprojekt dieser Art, das die Behörde im Landkreis Weilheim-Schongau realisiert. Zwei Drittel des Wohnraums sollen anerkannten Flüchtlingen angeboten werden, ein Drittel könne die Gemeinde „nach eigenem Gusto“ belegen: mit Einheimischen mit niedrigen Einkommen. Genauso ist es bei den alten Forsthäusern in Schongau gelaufen, die kürzlich vom Freistaat saniert wurden.

Das kommt der Marktgemeinde sehr gelegen. „Wir haben Bedarf für zwei bis drei Mieter“, sagt der Bürgermeister. Er schätzt, dass die Mieten für die Wohnungen bei 4,5 bis 5,5 Euro pro Quadratmeter liegen werden.

Nach zehn Jahren kann die Gemeinde die Häuser übernehmen

Soweit, so gut. Unklar ist Asam zufolge allerdings noch, was mit den Häusern geschieht, wenn sie nicht mehr benötigt oder baufällig werden. Laut Staatlichem Bauamt hat die Marktgemeinde die Möglichkeit, die Häuser nach zehn Jahre abzulösen. Überlässt sie dem Freistaat das Grundstück länger, bekommt sie die Häuser nach weiteren fünf Jahren sogar zum Nulltarif. „Man geht davon aus, dass die Gebäude dann einen Restwert von Null haben“, so Aumann.

Das klingt auf den ersten Blick verlockend, zu Freudensprüngen ist der Peitinger Bürgermeister dennoch nicht aufgelegt: „Wir sind noch im rechtsfreien Raum und haben noch keinen Vertrag mit der Staatsregierung geschlossen“, betont er. Es gebe noch „erhebliche Differenzen mit der Ausgestaltung des Vertrages“. So will die Gemeinde laut Rathauschef geklärt wissen, wer die Kosten für den möglichen Rückbau der Gebäude in ferner Zukunft übernehmen soll. Asam: „Da gibt es unterschiedliche Meinungen.“

Aumann vom Staatlichen Bauamt geht indes davon aus, dass die Häuser nach zehn bis 15 Jahren nicht zurückgebaut werden müssen. „Wir haben einen relativ hohen Standard“, betont er. Auf den ersten Blick erkenne man keinen Unterschied zum normalen Mietwohnungsbau. Und auch bei der Qualität werden seinen Angaben nach keine Abstriche gemacht, Einsparungen mache man nur „über die Fläche“, erläutert er. So haben die Wohnungen keine Balkone, sondern tiefe Laubengänge, die sowohl die Erschließungsfunktion als auch die Freisitzfunktion übernehmen sollen. Die Fenster seien überdies minimiert und es gebe keine drei Meter hohen Räume.

Der Bürgermeister will nun mit dem Ministerium weiter über die Ausgestaltung des Vertrags verhandeln. Peitings Rathausgeschäftsleiter Stefan Kort blickt den Verhandlungen entspannt entgegen. Denn in der Gestattung des vorzeitigen Baubeginns sei eine Rückbauverpflichtung enthalten, weiß der Geschäftsleiter. Sprich: Werden sich Markt und Freistaat nicht einigen, muss das Staatliche Bauamt den Rohbau wieder abreißen lassen. Damit rechnet Kort aber nicht. Man wolle sich ja einigen, sagt er.

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